Krankenhausabrechnung

Bei der Abrechnung von medizinischen Leistungen zählt jedes Detail.


Die medipa verfügt über das entsprechende Know-how, um die Abrechnung Ihres Hauses zu optimieren und somit höhere Honorarerträge für Sie zu erwirtschaften.

Unsere Leistungen für Krankenhäuser

Im Auftrag von Krankenhäusern nimmt die medipa Abrechnungen aller im Krankenhaus erbrachten Leistungen vor. Mit einer Ausnahme, der Abrechnung von DRG- Leistungen, diese gehört nicht zum Leistungsangebot. Zu den Abrechnungsbereichen der medipa gehören::

  • Kassennotfallscheine/ Ermächtigungen der Ärzte
  • Ambulantes Operieren gem. § 115 b SGB V
  • Hochspezialisierte Leistugen gem. § 116 b SGB V
  • Physikalische Therapien
  • Konsile
  • Ambulante und stationäre Privatabrechnungen incl. BG- Fälle

Ihr Vorteil – so proftieren Sie:

Ein Serviceschwerpunkt ist die Auswertung der Langschrift in die Abrechnungsziffern der jeweiligen Gebührenordnungen. Dabei stellen wir immer wieder fest, dass die medipa gegenüber den Krankenhäusern höhere Honorare erzielen kann, dawir keine der erbrachten Leistungen übersehen und die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten detailiert prüften.

So werden etwa bei der KV-Abrechnung alle Behandlungen aussortiert, die als ambulante Operation nach §115b SGB V abrechenbar sind. Damit kein Honorar für unsere Kunden verloren geht. Auch bei einzelnen Behandlungsleistungen bestehen teilweise verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung in Gebührenpositionen. Aus den Alternativen wählen wir diejenigen aus, die auf den individuellen Einzelfall am besten passen und eine adäquate Vergütung bieten.

<< Mehr zu unserem Abrechnungsservice für Krankenhäuser finden Sie hier>>